Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Die nach den Bestimmungen der §§
Das Verwaltungsgericht hat es zu Recht abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 22. September 2017 nebst Befreiungsbescheid vom 19. September 2017 anzuordnen. Auch unter Würdigung des Beschwerdevorbringens ist nach summarischer Prüfung davon auszugehen, dass die angefochtene Baugenehmigung nicht zu Lasten der Antragsteller gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts verstößt.
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