Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. August 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Verden [8 O 264/17] teilweise abgeändert und dahingehend neu gefasst, dass die Formulierung "Im Übrigen wird die Klage abgewiesen." ersatzlos gestrichen wird und die Kostenentscheidung wie folgt lautet:
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden niedergeschlagen. Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 3.000,- EUR festgesetzt.
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