Der am 10. März 2022 bekannt gemachte Bebauungsplan Nr. E5 "Gailenbacher Mühle" mit Grünordnungsplan der Antragsgegnerin ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. E5 "Gailenbacher Mühle" mit Grünordnungsplan der Antragsgegnerin, bekannt gemacht am 10. März 2022.
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