Der am 27. August 2021 erneut bekanntgemachte Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet "R****** ****" der Antragsgegnerin ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich mit einem Normenkontrollantrag gegen in einem Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzflächen auf einem ihm gehörigen Grundstück.
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