VGH Bayern - Urteil vom 25.05.2021
1 N 17.384
Normen:
VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 10;

Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für ein Ortszentrum; Städtebauliche Ordnung und Weiterentwicklung des Ortszentrums; Festsetzung einer besonders zu gestaltenden Fläche

VGH Bayern, Urteil vom 25.05.2021 - Aktenzeichen 1 N 17.384

DRsp Nr. 2021/9096

Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für ein Ortszentrum; Städtebauliche Ordnung und Weiterentwicklung des Ortszentrums; Festsetzung einer "besonders zu gestaltenden Fläche"

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 10;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. ... der Gemeinde T* ..., Teilbebauungsplan 3.2 für das Gebiet "Ortszentrum T* ..." (nachfolgend "Bebauungsplan"), den die Antragsgegnerin am 23. Februar 2016 beschlossen und am 26. Februar 2016 bekannt gemacht hat.