OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.08.2022
1 KN 12/20
Normen:
BauGB § 14 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5;

Normenkontrolle gegen die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 7 Windvorranggebiet; Erteilung einer Baugenehmigung für eine Kleinwindkraftanlage im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.08.2022 - Aktenzeichen 1 KN 12/20

DRsp Nr. 2022/13211

Normenkontrolle gegen die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 7 "Windvorranggebiet"; Erteilung einer Baugenehmigung für eine Kleinwindkraftanlage im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 14 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen die Veränderungssperre der Antragsgegnerin für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 7 "Windvorranggebiet".

Am 9. Dezember 2019 beantragte der Antragsteller beim Kreis Schleswig-Flensburg eine Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung einer Kleinwindkraftanlage vom Typ Easy Wind 6AC mit einer Gesamthöhe von 22,40 m und einer Nennleistung von 6 kW in der südöstlichen Ecke des in seinem Eigentum stehenden Flurstücks ... der Flur ..., Gemarkung Wallsbüll, im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin.