SchlHOLG - Urteil vom 25.10.2019
1 U 74/18
Normen:
BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280;
Vorinstanzen:
LG Flensburg, vom 05.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 134/15

Entschädigung für Nutzungsausfall und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Planungsfehlers eines ArchitektenSignifikante Einschränkung der Lebensführung durch erhebliches Unterschreiten einer vertraglich vereinbarten WohnraumflächeEuroparechtswidrigkeit der Mindestsätze der HOAI

SchlHOLG, Urteil vom 25.10.2019 - Aktenzeichen 1 U 74/18

DRsp Nr. 2019/17293

Entschädigung für Nutzungsausfall und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Planungsfehlers eines Architekten Signifikante Einschränkung der Lebensführung durch erhebliches Unterschreiten einer vertraglich vereinbarten Wohnraumfläche Europarechtswidrigkeit der Mindestsätze der HOAI

1. Eine signifikante Einschränkung der Lebensführung, die zu einer Nutzungsentschädigung führt, kann auch dann gegeben sein, wenn zwar weiterhin ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht, der nach dem Vertrag nutzbare Wohnraum aber um ein Drittel größer sein sollte und die Anordnung der nicht nutzbaren Räume aufgrund der bevorstehenden Geburt eines Kindes von Bedeutung ist.2. Die Mindestsätze der HOAI sind wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht auch in Altfällen nicht mehr anwendbar. Orientierungssätze: Keine Anwendung der Mindestsätze der HOAI wegen Europarechtswidrigkeit

Tenor

I.

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 05.11.2018, Az. 4 O 134/15, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. 2. 3. 4. II. III.