Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) in der durch die Akte über dieBedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge geänderten Fassung (ABl. 1994, C 241, S. 21, und ABl. 1995, L 1, S. 1) Art. 2 Abs. 1Buchstabe a, Abs. 2 Buchstabe c, Abs. 4 Art. 34 Abs. 1 ; Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) Art. 36 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 2002, 1542
NJW 2002, 3458
NVwZ 2002, 1356
NZBau 2002, 618
VergabeR 2002, 593
ZUR 2003, 32
ZfBR 2002, 812
Vorinstanzen:
Korkein hallinto-oikeus (Finnland) - Beschluss vom 17.12.1999,
Öffentliche Dienstleistungsaufträge im Bereich des Verkehrs - Richtlinien 92/50/EWG und 93/38/EWG - Gemeinde, die die Busverkehrsdienste organisiert und eine Ausschreibung durchführt, an der eine wirtschaftlich selbständige kommunale Abteilung als Bieter teilnimmt - Berücksichtigung von Umweltschutzkriterien für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots - Zulässigkeit, wenn die als Bieter auftretende kommunale Abteilung diese Kriterien leichter erfüllt
EuGH, Urteil vom 17.09.2002 - Aktenzeichen Rs C-513/99
DRsp Nr. 2004/8241
Öffentliche Dienstleistungsaufträge im Bereich des Verkehrs - Richtlinien 92/50/EWG und 93/38/EWG - Gemeinde, die die Busverkehrsdienste organisiert und eine Ausschreibung durchführt, an der eine wirtschaftlich selbständige kommunale Abteilung als Bieter teilnimmt - Berücksichtigung von Umweltschutzkriterien für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots - Zulässigkeit, wenn die als Bieter auftretende kommunale Abteilung diese Kriterien leichter erfüllt
[Concordia Bus Finland Oy Ab, früher Stagecoach Finland Oy Ab, gegen Helsingin kaupunki und HKL-Bussiliikenne]
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