OLG Köln - 11.02.1977 (17 W 288/76) - DRsp Nr. 1996/17559
OLG Köln, vom 11.02.1977 - Aktenzeichen 17 W 288/76
DRsp Nr. 1996/17559
Es gilt § 139BGB, wonach dann, wenn nicht anzunehmen ist, daß ein Geschäft ohne den nichtigen Teil nicht vorgenommen sein würde, das gesamte Geschäft nichtig ist.