Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplans "O..." der Antragsgegnerin, bekannt gemacht am 19. Dezember 2019, wird vorläufig außer Kraft gesetzt.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
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