Die Antragstellerin wandte sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin, der ihre Grundstücke, auf denen seit mehreren Jahrzehnten Sand abgebaut wird, u.a. mit einer Trasse für eine Umgehungsstraße und mit öffentlicher Grünfläche überplant. Die Antragstellerin rügte insbesondere, dass die Straßenplanung mangels Aufnahme der Umgehungsstraße in den Landesstraßenbedarfsplan nicht erforderlich sei und dass das Interesse an einem weiteren Sandabbau sowie der anschließenden Verfüllung der Grube nicht ordnungsgemäß in der Abwägung berücksichtigt worden sei. Der Normenkontrollantrag hatte keinen Erfolg.
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