VG München, vom 12.07.1972 - Vorinstanzaktenzeichen M 1031/71
VGH Bayern, vom 09.12.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 10 II 73
Pflichten bei Rücknahme einer rechtswidrigen Auflassungsgenehmigung
BVerwG, Urteil vom 12.08.1977 - Aktenzeichen IV C 20.76
DRsp Nr. 1996/27549
Pflichten bei Rücknahme einer rechtswidrigen Auflassungsgenehmigung
Die privatrechtsgestaltende Wirkung einer rechtswidrigen Auflassungsgenehmigung schließt deren Rücknahme nicht ohne weiteres, d.h. nicht ohne Ermittlung und Abwägung der von dieser Rücknahme betroffenen schutzwürdigen Interessen, aus.