Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
I
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Erteilung einer Baugenehmigung in Anspruch.
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