OVG Saarland - Beschluss vom 25.05.2021
2 E 90/21
Normen:
VwGO § 173;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 12.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 987/20

Prüfung des Vorliegens einer Vollmacht im Verwaltungsprozess

OVG Saarland, Beschluss vom 25.05.2021 - Aktenzeichen 2 E 90/21

DRsp Nr. 2021/8799

Prüfung des Vorliegens einer Vollmacht im Verwaltungsprozess

1. Eine Prüfung des Vorliegens einer Vollmacht ist im Verwaltungsprozess nur ausnahmsweise dann geboten, wenn besondere Umstände dazu Anlass geben, die Bevollmächtigung des Anwalts in Zweifel zu ziehen.2. Einzelfall, in dem nicht davon gesprochen werden kann, dass das Verwaltungsgericht eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung willkürlich angenommen hat.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12.3.2021 - 6 O 987/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

VwGO § 173;

Gründe

I.