Querschnitt: Alles über Bauverträge und Widerrufsrechte

Wann bestehen bei Bauverträgen Widerrufsrechte, und ist deshalb eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erforderlich?

Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen - § 312b BGB

Betrifft nur Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C)

Betrifft nur Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C)

§ 312b BGB ist nach Absatz 1 dieser Vorschrift ausschließlich auf Verträge anzuwenden, welche zwischen Unternehmern und Verbrauchern abgeschlossen werden.

Es handelt sich um eine Bestimmung des Verbraucherschutzes, welche eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/83/EU darstellt, welche eben eine Verbraucherschutz-Richtlinie ist.

Wer ist Verbraucher?

Verbraucher ist nach §§ 13 und 14 BGB eine Person, welche nicht in Verfolgung einer eigenen gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt.

Deshalb können auch Geschäfte in einem Volumen von zweistelligen Millionenbeträgen, wenn z.B. jemand sich für private Zwecke für eine Immobilie mit einem solchen Kaufpreis interessiert, Verbrauchergeschäfte sein.

Auch bei der Verwaltung eines großen Vermögens handelt eine Person i.d.R. als Verbraucher, außer sie unterhält für dieses Vermögen einen Geschäftsbetrieb mit Büro und angestelltem Personal.

Auch sehr umfängliche Geschäfte mit erfahrenen Geschäftspartnern können Verbrauchergeschäfte sein! Deshalb im Zweifel von der Verbrauchereigenschaft ausgehen.