I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Bauunternehmer. In der Zeit bis 1994 tätigte er folgende Immobiliengeschäfte:
1. Am 21. Juni 1988 erwarb er die Eigentumswohnung in A, A-Straße für 145 000 DM und veräußerte sie --nach zwischenzeitlicher Vermietung-- am 16. November 1990 für 220 000 DM.
2. Am 21. August 1989 erwarb er das Einfamilienhaus in B, B-Straße für 42 500 DM und veräußerte es --nach zwischenzeitlicher Vermietung-- am 31. Juli 1992 für 79 000 DM.
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