Rechte des Bauherrn bei Annahme von Provision durch den Architekten
BGH, vom 31.03.1977 - Aktenzeichen VII ZR 186/74
DRsp Nr. 1996/14712
Rechte des Bauherrn bei Annahme von Provision durch den Architekten
Nimmt der Architekt »Provisionen« für die Vermittlung von Aufträgen von einem Bauhandwerker an, so gibt das dem Bauherrn einen wichtigen Grund zur Kündigung des Architektenvertrages.