Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei am Sondereigentum auftretenden Baumängeln
BGH, Urteil vom 10.11.1983 - Aktenzeichen VII ZR 373/82
DRsp Nr. 1996/14174
Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei am Sondereigentum auftretenden Baumängeln
Wie jeder Bauherr darf auch der Erwerber einer Eigentumswohnung vom Bauträger die Zahlung einer nach Baufortschritt fälligen Rate des Erwerbspreises jedenfalls wegen bis dahin am Sondereigentum aufgetretener Baumängel in angemessenem Verhältnis zum voraussichtlichen Beseitigungsaufwand verweigern.