Ist dem Architekten nur die Leistungsphase 1 des § 15 Nr. 1 HOAI (Grundlagenermittlung) übertragen, ist streitig, ob es sich um Dienst- oder Werkvertrag handelt (für Dienstvertrag: Locher, Rdn. 224; Jochem, § 15 HOAI, Rdn. 22; Bindhardt/Jagenburg, § 2 Rdn. 80; für Werkvertrag: Pott/Frieling, Rdn. 115).
Zum Projektsteuerungsvertrag (§ 31 HOAI) siehe BGH, DRsp I (138) = BauR 1995, 572 = NJW-RR 1995, 855 : Allein die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (für erzielte Einsparungen) für Projektsteuerungsleistungen reicht zur Qualifizierung des Vertrages als Werkvertrag nicht.
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