Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags
BGH, Urt. v. 16.10.2014 - VII ZR 176/12 IBR 2014,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
wie ein vorzeitig beendeter Pauschalvertrag abzurechnen ist und wann ausnahmsweise eine vereinfachte Abrechnung in Betracht kommt.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Der Werklohnanspruch des Unternehmers kann im Fall eines vom Besteller teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrags, sofern lediglich ganz geringfügige Leistungen ausstehen und keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Bestellers verdeckt werden können, auch auf die Weise berechnet werden, dass die nicht erbrachte Leistung bewertet und von der Gesamtvergütung abgezogen wird."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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