1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 22. Februar 2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.620,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 9.996,85 € seit dem 11. April 2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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