OLG Koblenz - Urteil vom 27.01.2005
2 U 763/04
Normen:
BGB § 634 (a.F.) § 635 (a.F.) ; WEG § 21 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2005, 891
OLGReport-Koblenz 2005, 891
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 24.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 194/02

Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum in der Insolvenz des Bauunternehmers

OLG Koblenz, Urteil vom 27.01.2005 - Aktenzeichen 2 U 763/04

DRsp Nr. 2006/7368

Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum in der Insolvenz des Bauunternehmers

In der Insolvenz des Bauunternehmers können einzelne Wohnungseigentümer auch den Bürgen bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Klage ist allerdings auf Zahlung an die Eigentümergemeinschaft zu richten.

Normenkette:

BGB § 634 (a.F.) § 635 (a.F.) ; WEG § 21 ;

Gründe:

I. Die Kläger sind Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft der Wohnanlage ... zu einem Miteigentumsanteil von 235,71/1000, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss.

Diese Wohnanlage ist durch die Firma K.. GmbH in W....... errichtet worden. Die Kläger und die weiteren Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft haben den vorbezeichnete Miteigentumsanteil durch in den Rahmenbedingungen gleich lautende notarielle Verträge des Notars J...... H..... in W....... - Urkunden Rolle Nr. ..20/1998 - erworben (vgl. Anlage K 2).