LG Berlin, vom 08.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 85 T 366/01 WEG
AG Berlin-Pankow-Weißensee, - Vorinstanzaktenzeichen 70 II 29/01 WEG
öffnungsklausel für bauliche Veränderung; Pflasterung der gemeinschaftlichen Rasenfläche
KG, Beschluss vom 21.05.2003 - Aktenzeichen 24 W 253/02
DRsp Nr. 2003/14751
öffnungsklausel für bauliche Veränderung; Pflasterung der gemeinschaftlichen Rasenfläche
»Lässt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung der Wohnanlage dienen, mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, fällt darunter auch die Pflasterung einer Wegeabkürzung zum Müllplatz über eine gemeinschaftliche Rasenfläche, selbst wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird.«