VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 14.11.2002
5 S 1635/00
Normen:
BauGB § 12 ;
Fundstellen:
BauR 2003, 504
DÖV 2003, 342
ESVGH 53, 93

Rechtsschutzbedürfnis; Bauleitplanung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Durchführungsvertrag, Stukkateurbetrieb, Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet, Funktionslosigkeit, uneigentliche Eventualhäufung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2002 - Aktenzeichen 5 S 1635/00

DRsp Nr. 2007/12369

Rechtsschutzbedürfnis; Bauleitplanung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Durchführungsvertrag, Stukkateurbetrieb, Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet, Funktionslosigkeit, uneigentliche Eventualhäufung

»1. Das Fehlen eines auf den Vorhabenplan bezogenen Durchführungsvertrags führt grundsätzlich zur Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 2. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan kann funktionslos werden, wenn der Vorhabenträger aufgrund eines unwirksamen Änderungsplans ein anderes Vorhaben im Rohbau erstellt hat und nicht zu erwarten ist, dass die Baurechtsbehörde einen Rückbau des Vorhabens anordnen bzw. der Vorhabenträger einen solchen von sich aus vornehmen würde.«

Normenkette:

BauGB § 12 ;

Tatbestand:

Der Antragsteller wendet sich gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für einen Stukkateurbetrieb und einen diesbezüglichen Änderungsplan.