Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
Die auf §
1. Die Revision ist nicht nach §
a) Das Oberverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags, namentlich die Antragsbefugnis des Antragstellers nach §
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