Am 09.03.2017 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung dieses Reformgesetz verabschiedet; dies auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags vom 08.03.2017, wie sie in der Bundesdrucksache 18/11437 niedergeschrieben wurde.
Nach Art. 10 dieser Ausschussempfehlung vom 08.03.2017 treten die Änderungen des Bauvertragsrechts am 01.01.2018 in Kraft, auf vorher entstandene Rechtsverhältnisse ist das bisherige Recht anwendbar.
Einführung
Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Bestimmungen des nunmehr vom Bundestag verabschiedeten, für die Bauwirtschaft so wichtigen Gesetzes noch einmal zusammengefasst; dies zur besseren Übersicht in Stichpunkten wie folgt:
A. Vorgeschichte dieses Gesetzes vom Mai 2010 bis zum 09.03.2017 |
B. Die wichtigsten Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 18.05.2016 durch die Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 08.03.2017 |
C. Der neue genaue Name dieses umfangreichen Gesetzes |
D. Die wichtigsten Inhalte dieses BGB -Reformgesetzes ganz allgemein |
E. Die Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung |
F. Die neue Systematik/Gliederung des Werkvertrags mit Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag und Bauträgervertrag |
G. Die geänderten Regelungen im Werkvertrag mit dem neuen § 648a BGB -E: Kündigung aus wichtigem Grund |
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