VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 08.12.2022
14 S 1082/22
Normen:
ROG § 6; LPlG § 24; VwGO § 42 Abs. 2; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; LV Art. 71 Abs. 1;

Regionalplan; Regionaler Grünzug; Zielabweichung; Zulassung; Windkraft; Windenergieanlage; Nachbargemeinde; Klagebefugnis

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2022 - Aktenzeichen 14 S 1082/22

DRsp Nr. 2022/18104

Regionalplan; Regionaler Grünzug; Zielabweichung; Zulassung; Windkraft; Windenergieanlage; Nachbargemeinde; Klagebefugnis

Die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel der Raumordnung durch die höhere Raumordnungsbehörde, mit der die Errichtung einer Windenergieanlage in einem Regionalen Grünzug auf dem Gebiet einer Gemeinde ermöglicht werden soll, verletzt eine Nachbargemeinde grundsätzlich nicht in ihren Rechten.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ROG § 6; LPlG § 24; VwGO § 42 Abs. 2; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; LV Art. 71 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin, eine Gemeinde, wendet sich gegen die Zulassung einer raumordnungsrechtlichen Zielabweichung für einen geplanten Windpark auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde.