Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 21.12.2018 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 22.869,92 Euro.
I.
Der Kläger begehrt nach mit Schreiben vom 1.9.2017 erklärtem Widerruf die Rückabwicklung eines teilweise durch ein Verbraucherdarlehen der beklagten Bank vom 5.9.2014 finanzierten PKW-Kaufs.
1. 2.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|