Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 10. August 2017 die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Erteilung eines positiven Bauvorbescheides zur Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Neubaus sowie der Aufstockung eines bereits bestehenden Gebäudes zu Wohn- bzw. gewerblichen Zwecken.
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