OVG Bremen - Beschluss vom 18.10.2002
1 B 315/02
Normen:
BremLBO § 49 Abs. 1 ; BauGB § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2003, 509
NVwZ-RR 2003, 549
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 08.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 V 953/02

Rücksichtnahmegebot; Stellplätze; Vorbelastung

OVG Bremen, Beschluss vom 18.10.2002 - Aktenzeichen 1 B 315/02

DRsp Nr. 2004/9981

Rücksichtnahmegebot; Stellplätze; Vorbelastung

»Zu den Voraussetzungen, unter denen das Fehlen ausreichender Stellplätze (hier: für die Erweiterung einer Hochschule durch ein Hörsaal- und Mensagebäude) gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme auf die angrenzende Wohnbebauung verstoßen kann.«

Normenkette:

BremLBO § 49 Abs. 1 ; BauGB § 34 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen eine Baugenehmigung für die Erweiterung der Hochschule ... am Standort ...