OLG Düsseldorf - Urteil vom 05.02.2020
U (Kart) 4/19
Normen:
GWB § 87; GWB §§ 19 f.; BGB § 134; ZPO § 264 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LG Dortmund, vom 27.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 19/18

Schadensersatz nach Kündigung von LieferverträgenRechtsschutzbedürfnis für eine FeststellungsklageVoraussetzung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2020 - Aktenzeichen U (Kart) 4/19

DRsp Nr. 2020/3496

Schadensersatz nach Kündigung von Lieferverträgen Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage Voraussetzung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts

1. Der Senat folgt nicht der von einigen Senaten des Bundesgerichtshofs vertretenen Auffassung, wonach eine Feststellungsklage, mit der die Ersatzpflicht für reine Vermögensschäden - nicht für die Verletzung eines absoluten Rechts - festgestellt werden soll, nur zulässig ist, wenn zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts besteht.2. Ein Feststellungsinteresse setzt richtigerweise keine Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts voraus.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Februar 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (8 O 19/18 (Kart)) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 4. April 2019 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. 2. 3. II. III. IV. V.