EuGH - Urteil vom 25.01.2024
C-687/21
Normen:
DSGVO Art. 82 Abs. 1;

Schadensersatzklage eines Betroffenen wegen Weitergabe eines Dokuments mit personenbezogenen Daten irrtümlich an einen unbefugten Dritten aufgrund eines Fehlers von Mitarbeitern des für die Verarbeitung Verantwortlichen

EuGH, Urteil vom 25.01.2024 - Aktenzeichen C-687/21

DRsp Nr. 2024/3502

Schadensersatzklage eines Betroffenen wegen Weitergabe eines Dokuments mit personenbezogenen Daten irrtümlich an einen unbefugten Dritten aufgrund eines Fehlers von Mitarbeitern des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Tenor

1. Die Art. 5, 24, 32 und 82 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

sind zusammen betrachtet dahin auszulegen, dass

im Rahmen einer auf Art. 82 gestützten Schadensersatzklage der Umstand, dass Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen irrtümlich ein Dokument mit personenbezogenen Daten an einen unbefugten Dritten weitergegeben haben, für sich genommen nicht ausreicht, um davon auszugehen, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der für die betreffende Verarbeitung Verantwortliche getroffen hat, nicht "geeignet"im Sinne der Art. 24 und 32 waren.

2. Art. 82 Abs. 1 der Verordnung 2016/679

ist dahin auszulegen, dass