Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 02.05.2019, Aktenzeichen
Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.123,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um die Höhe der Ansprüche auf Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung.
I. II.
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