Klage
In Sachen
Schnell & Gut Bauträger GmbH, Kremplsetzerstr.102, 83235 Neu-Buxtehude, gesetzl. vertr. d. d. Geschäftsführer Arnold Ernst, ebenda
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Heine & Koll.
gegen
1. Fritz Müller
2. Andrea Müller
beide wohnhaft Neusiedlerstr. 12, 42466 Alt-Strehlitz
- Beklagte -
wegen Forderung
vorläufiger Gegenstandswert: 47.500 Euro
-In vorbezeichneter Sache wird hiermit
zum Landgericht ...- Zivilkammer - erhoben unter Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses von ... Euro.
In der mündlichen Verhandlung werden folgende
gestellt werden:
I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 47.500 Euro nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 %-Punkten über dem EZB-Basiszinssatz seit ... zu bezahlen.
II. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird bereits jetzt beantragt, durch Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteil zu entscheiden.
Begründung:
Die
Klägerin nimmt die Beklagten aus einem Bauträgervertrag auf Leistung einer
Abschlagszahlung ("Rate") in Anspruch gemäß § 650v Abs. 2 BGB i.V.m. Art.
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