Ebenso BGHZ 96, 221 = DRsp I(138)494b-c = BauR 1986, 211, 212 = DB 1986, 530 = JZ 1986, 397 m. Anm. Stoll = NJW 1986, 922.
Das Selbsthilferecht, verbunden mit dem Anspruch auf Kostenerstattung bzw. auf Vorschuß, steht dem Auftraggeber zusätzlich zu seinem fortbestehenden Mängelbeseitigungsanspruch zu. Der Auftragnehmer verliert das Recht auf Nachbesserung.
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