Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 14. Februar 2019 (VK 1 - 44/18) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten jeweils selbst tragen.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf € 336.418,00.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|