Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 15.05.2019 (VK 8/19-B) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 216.000 €.
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