Das Grundbuchamt wird angewiesen, in Abt. III der im Beschlusseingang bezeichneten Grundbücher jeweils für die Beteiligte zu 1 einen Widerspruch gegen die zu lfd. Nr. 5 gebuchten Sicherungshypotheken einzutragen, soweit dort Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2016 aus 2.385.861,11 EUR eingetragen sind.
Darüber hinaus wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|