Der Antrag der Kläger, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 15. Februar 2022 zuzulassen, wird verworfen.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen die Kläger.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 15. Februar 2022 ist unzulässig, weil er nicht fristgerecht in der vorgeschriebenen Form des §
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