VGH Bayern - Beschluss vom 18.12.2019
3 CE 19.1884
Normen:
BayBG Art. 18 Abs. 3; BayBG Art. 28; BayBG Art. 46; BeamtStG § 45; SGB IX § 95 Abs. 2 S. 1; SGB IX § 178 Abs. 2; AGG § 8 Abs. 1; RL 2000/78/EG Art. 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 28.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen M 5 E 19.3209

Streit um die Umsetzung einer schwerbehinderten Obermedizinalrätin; Entbindung von höherwertigem Dienstposten durch (Rück-)Umsetzung; Amtsangemessene Verwendung; Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses; Sachlicher Grund; Nachgeholte Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; Defizite im Führungsverhalten durch mangelnde Vorbildfunktion und herabwürdigende Äußerungen

VGH Bayern, Beschluss vom 18.12.2019 - Aktenzeichen 3 CE 19.1884

DRsp Nr. 2020/2028

Streit um die Umsetzung einer schwerbehinderten Obermedizinalrätin; Entbindung von höherwertigem Dienstposten durch (Rück-)Umsetzung; Amtsangemessene Verwendung; Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses; Sachlicher Grund; Nachgeholte Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; Defizite im Führungsverhalten durch mangelnde Vorbildfunktion und herabwürdigende Äußerungen

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBG Art. 18 Abs. 3; BayBG Art. 28; BayBG Art. 46; BeamtStG § 45; SGB IX § 95 Abs. 2 S. 1; SGB IX § 178 Abs. 2; AGG § 8 Abs. 1; RL 2000/78/EG Art. 4 Abs. 1;

Gründe

I.