OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.01.2020
1 B 1333/19
Normen:
VwGO § 44a; BBG § 44 Abs. 6;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 15 L 1189/19

Streit um eine Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung der allgemeinen Dienstfähigkeit; Unzulässigkeit eines Eilrechtsschutzantrages gegen vorbereitende behördliche Verfahrenshandlung; Ausschluss der selbständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit einer Untersuchungsanordnung nach § 44 Abs. 6 BBG; Anwendbarkeit von § 44a VwGO auf unselbstständige Verfahrenshandlungen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.01.2020 - Aktenzeichen 1 B 1333/19

DRsp Nr. 2020/1784

Streit um eine Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung der allgemeinen Dienstfähigkeit; Unzulässigkeit eines Eilrechtsschutzantrages gegen vorbereitende behördliche Verfahrenshandlung; Ausschluss der selbständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit einer Untersuchungsanordnung nach § 44 Abs. 6 BBG; Anwendbarkeit von § 44a VwGO auf unselbstständige Verfahrenshandlungen

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 44a; BBG § 44 Abs. 6;

Gründe

Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers,

im Wege der einstweiligen Anordnung festzustellen, dass der Antragsteller vorläufig - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage der Untersuchungsaufforderung der Antragsgegnerin vom 13. März 2019 einer amtsärztlichen Untersuchung seiner allgemeinen Dienstfähigkeit zu unterziehen,

zu Recht abgelehnt.