Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers,
im Wege der einstweiligen Anordnung festzustellen, dass der Antragsteller vorläufig - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage der Untersuchungsaufforderung der Antragsgegnerin vom 13. März 2019 einer amtsärztlichen Untersuchung seiner allgemeinen Dienstfähigkeit zu unterziehen,
zu Recht abgelehnt.
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