Klare und unmissverständliche Festlegung des Vertragsinhalts. Dieser ist vor bzw. spätestens bei Vertragsabschluss zu verhandeln und festzulegen. Jeder muss wissen, was er wann und wie (in welcher Qualität) zu tun hat. Je besser und genauer der Plan/die Leistungsbeschreibung, umso weniger bleibt für eine Streitigkeit übrig. Siehe dazu auch Teil 13, vor allem 13/1, 13/2 und 13/6. | |
Keine Widersprüche im Vertrag | |
Erkannte Lücken, Widersprüche bzw. Unrichtigkeiten oder Unklarheiten werden noch im Verhandlungsstadium angesprochen, klargestellt und ausverhandelt. Der Umfang der geschuldeten Leistung darf bei Vertragsabschluss nicht streitig sein. | |
Erkannte Risiken werden im Vertrag angesprochen und zugewiesen. | |
Jeder hält seine Vertragspflichten ein | |
Jeder kennt seine Vertragspflichten und nimmt sie ernst. Ein Abweichen hiervon erfolgt nur mit vorher eingeholtem Einvernehmen des anderen Vertragspartners. | |
Vereinbarung von Abwicklungsregularien | |
Für auftretende Abwicklungsprobleme sind Regularien zu vereinbaren, um zeitnah und im Interesse beider Seiten liegende angemessene Lösungen zu vereinbaren. | |
Gleiche Augenhöhe |
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