1. | Legt der Besteller auf die Beseitigung des Mangels keinen Wert, so kann er die Vergütung durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern, d.h. die Vergütung herabsetzen. Da die Voraussetzungen nach BGB und |
Minderungsrecht ist Gestaltungsrecht | |
2. | Im Gegensatz zu der bis 31.12.2001 gültigen Regelung ist das Minderungsrecht in § 638 BGB und in § |
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