Übersicht

Über den Widerspruch hinsichtlich eines Beitragsbescheids der Gemeinde entscheidet das Landratsamt, hinsichtlich eines Beitragsbescheids einer kreisfreien Stadt die Regierung/Regierungspräsidium. Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid steht das Rechtsmittel der Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung. Vielfach kommt es nicht zur Hauptsache, wenn das Verwaltungsgericht bereits im Rahmen eines Eilverfahrens zu den offenen Rechts- und Sachfragen eindeutig Stellung bezogen hat. Erweist sich der Sachverhalt jedoch gegenüber dem Eilverfahren noch aufklärungsbedürftig, so kann es sinnvoll und zweckmäßig sein, im Rahmen einer Hauptsacheklage eine abschließende Klärung herbeizuführen.