Übersicht zu den zentralen Fragen für Klagen aus Mangelansprüchen

Fünf Fragen

Fünf Fragen oder Problemkreise stehen im Zentrum der Mandatsaufnahme und ersten Sachverhaltserfassung:

Vertrag?

1.

Liegt überhaupt ein Vertrag vor, und wenn ja: Ein Bauvertrag oder ein "sonstiger" Werkvertrag, oder ist womöglich Kaufrecht anzuwenden (§ 650 BGB)?

Warum Mangel?

2.

Aufgrund welchen rechtlichen und tatsächlichen Sachverhalts kommt überhaupt ein Mängelanspruch in Betracht?

VOB?

3.

Wurde zwischen den Vertragsparteien die VOB/B vereinbart?

Abnahme?

4.

Wurde die geschuldete Leistung abgenommen, oder liegt wenigstens ein Sachverhalt vor, aufgrund dessen Mängelrechte vor oder ohne Abnahme vorliegen oder herbeigeführt werden können, oder ist die Geltendmachung von Mängelrechten wegen fortbestehender Erfüllungsansprüche ausgeschlossen?

Welcher Mangelanspruch?

5.

Falls ein Mangel vorliegt und Mängelansprüche bestehen: Will der Mandant, dass der Mangel in jedem Fall beseitigt wird, oder muss der Mangel aus zwingenden technischen Gründen beseitigt werden, oder kommt es dem Mandanten auf einen Ausgleich in Geld an und nicht darauf, dass der Mangel tatsächlich beseitigt wird?