VG Gelsenkirchen, vom 20.02.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 4091/74
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 22.08.1977 - Vorinstanzaktenzeichen X A 828/76
Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
BVerwG, Urteil vom 09.10.1981 - Aktenzeichen 4 C 9.78
DRsp Nr. 2009/19972
Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren bleibt nicht nur die Sicherung, sondern auch die Möglichkeit der Erschließung einschließlich der Frage, ob angesichts verschiedener Erschließungsmöglichkeiten insoweit ein förmliches Bauleitplanverfahren erforderlich ist, ungeprüft; dementsprechend nehmen diese Fragen auch nicht an der Bindungswirkung der Genehmigung teil (im Anschluß an den Beschluß vom 8. November 1974 - BVerwG IV B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10).
Normenkette:
BBauG § 19 Abs. 1 Nr. 3; BBauG § 20 Abs. 1 Nr. 3;
Gründe:
I.
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