Die Beklagte, die Fertighäuser herstellt und vertreibt, verteilte Anfang des Jahres 1992 bundesweit eine Kundenzeitschrift mit dem Titel "Häuser heute - Das aktuelle Baujournal von WeberHaus". Auf der letzten Seite dieses "Baujournals" veröffentlichte sie unter der Seitenüberschrift "Umweltfreundliches Bauen" einen Bericht mit der Artikelüberschrift "Vorbildliche Häuser aus umweltfreundlichen Werken" wie nachstehend in verkleinerter Form wiedergegeben:
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Der Kläger, ein Verband zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hat die Seitenüberschrift "Umweltfreundliches Bauen" und die Artikelüberschrift "Vorbildliche Häuser aus umweltfreundlichen Werken" als übermäßig gefühlsbetonte Ansprache des Verkehrs und mit der Behauptung angegriffen, der Verbraucher verbinde mit diesen Begriffen die Vorstellung, die beim Hausbau verwendeten Baustoffe seien generell und in jeglicher Hinsicht "umweltfreundlich", was jedoch nicht der Fall sei.
Der Kläger hat beantragt,
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