Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12. Dezember 2019 -
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 16.000 € festgesetzt.
I.
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