Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.08.2021 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für die Berufungsinstanz sowie - in Abänderung der landgerichtlichen Wertfestsetzung - für das erstinstanzliche Verfahren auf 25.000 € festgesetzt.
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