Die Ablehnungsersuchen des Beklagten gegen den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dr. ####, die Richterin am Kammergericht Dr. #### und den Richter am Kammergericht Dr. #### werden als unzulässig verworfen.
Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen die Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2022 und vom 2. März 2022 sowie der hilfsweise gestellte Wiedereinsetzungsantrag werden als unzulässig verworfen.
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